1.4 Die großen Hürden für Radiofabrikanten: Telefunken und die Reichs­ Telegraphen ­Verwaltung

Telefunken mit den Gesellschaftern AEG und Siemens hatte das Monopol. Nichts ging ohne Telefunken. Wie aber war es zu diesem Triumvirat gekommen?

Es war Wilhelm II., deutscher Kaiser und König von Preußen, der nicht nur reges Interesse für techni-sche Neuheiten bekundete, sie vielmehr auch umgesetzt sehen wollte. Er machte die Funktechnik zu seinem Anliegen, brauchte sie sowohl für die von ihm favorisierte Seefahrt, als auch für das Militär. Gar nicht gerne mochte der Kaiser, dass wichtige funktechnische Entwicklungen etwa durch Rivalitäten zweier, für die Staatsinteressen so bedeutenden Firmen behindert würden.

Da hatte doch die AEG den fähigen Prof. Adolf Slaby unter Vertrag, Siemens den ebenso fähigen Prof. Karl Ferdinand Braun, und Wilhelm II. hätte gar zu gerne gesehen, dass solche Könner nicht gegen­ sondern miteinander arbeiteten. Also gab er dem AEG ­Chef Herrn Emil Rathenau einen entsprechenden Wink, und wer den Monarchen kannte, verstand diesen Wink eher als Befehl.

 

Radio Chronik 1.Kapitel

 

AEG und die Gesellschaft für drahtlose Telegraphie von Siemens taten sich zusammen und gründeten 1903 die neue GmbH, bei der zunächst nur die Telegrammadresse, dann aber noch im selben Jahr auch der Firmenname „Telefunken“ sein sollte. Damit wurde ein Markennamen geboren für ein Unternehmen, welches die deutsche Rundfunkfertigung über Jahrzehnte unter seine Kontrolle bekam.

Zunächst wurde Telefunken mit der Erforschung des Funkwesens beauftragt, und der Konstruktion geeigneter Sende­ und Empfangsanlagen. Dem Patentwesen jedoch kam so große Bedeutung zu, daß die Gesellschaft mit ihren zahlreichen Juristen zeitweise eher einem gigantischen Patentanwaltsbüro glich. Anfangs hatte man etwa 400 eigene Patente, deren Zahl sich mehr als verdoppelte, als schließlich die Übereinkünfte mit der Marconi­ Gesellschaft und sonstigen ausländischen Patentinhabern unter Dach und Fach waren.

Langwierige Streitereien gab es mit Inhabern deutscher Schutzrechte, vor allem mit Huth und auch Lorenz; letztlich aber hatte Telefunken alle Fäden in der Hand. Alle Radio­Fabrikationen hingen vom Segen dieser Monopol­ Gesellschaft ab.

 

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Auch die gesamte deutsche Röhrenfabrikation wollte Telefunken in den Griff bekommen – möglichst als Alleinhersteller. Schließlich war Liebens Erfindung an ein Konsortium gegangen, dem AEG, Felten & Guilleaume, Siemens & Halske und natürlich Telefunken angehörte. Die de Forest- und Langmuir-Patente waren hierzulande unwirksam. Es sollte noch Jahre dauern, bis Telefunkens Juristen sich bei den Gerichten auch mit diesem Anspruch durchsetzen konnten (s.a. Abschnitt 12).

Zunächst glaubte Telefunken, ihre Vormachtstellung für sich alleine nützen zu können. Im Rahmen einer 1923 gegründeten „Rundfunk GmbH“ wollte sie nur Lorenz und Huth an der Rundfunk Empfänger­ Produktion teilhaben lassen. Die Reichspost indessen hielt nichts von einem derartigen Kartell. Männer wie Bredow, Nesper und Loewe brauchten mehr als Überredungskünste, um Telefunken zur Aufgabe ihrer Monopolstrategie zu drängen.

 

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„Erst eine spätere Zeit wird das Opfer voll zu würdigen wissen, das Telefunken der deutschen Nation dargebracht hat“, schrieb Otto von Bronk (Erfinder der Hochfrequenzverstärkung) im Jubiläumsband „25 Jahre Telefunken“, und das hört sich fast so an, als ob Telefunken ihren Patentbesitz verschenkt hätte 

 

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Nein, so war das ganz und gar nicht. Zwar erklärten sich schließlich die Patentmonopolisten zur Erteilung einer Bau-erlaubnis bereit, sorgten (im eigenen Interesse) auch dafür, daß kein ausländisches Gerät auf den deutschen Markt gelangen konnte, aber das kostete Lizenzgebühren. Fazit: Wer Radios bauen wollte, brauchte die: Telefunken­ Bauerlaubnis.

Schon eine ganze Reihe der am Geschäft mit Radios interessierten Firmen standen in den Startlöchern, nicht nur solche, denen man aufgrund bisheriger Fertigungserfahrungen (etwa im Telefonapparatebau) die Herstellung der drahtlosen Empfangsgeräte zugetraut hätte. Auch chemische Betriebe, Firmen aus der Holz.- und metallverarbeitenden Industrie, Draht­, Fahrrad, Schrauben­ und Stahlwerke, Fabriken für Grammophone, Dampfmesser, Motorfahrzeuge usw. wollten am Radio verdienen; und schließlich auch ein Flugzeugbau  Unternehmen. Darüber hinaus die vielen kleinen, bei denen weder die technischen, noch die finanziellen Voraussetzungen gegeben waren. Die Vorsichtigeren aus diesem Kreis hielten es für ratsam, sich zunächst einmal auf Detektorgeräte zu beschränken. Aber auch sie brauchten die Telefunken­ Bauerlaubnis und wer nicht höhere Vorauszahlungen leistete, durfte gleich gar nicht anfangen.

 

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Für die weniger Bescheidenen, die sich an den Bau von Röhren­Radios wagen wollten, kam nun die nächste Hürde. Da war nämlich noch eine Institution, die Geld wollte, sollte ein mit Röhren bestücktes Empfangsgerät in den Handel kommen. Es war die Reichs­ Telegraphen ­Verwaltung (RTV), die zunächst einmal, quasi als Eintrittspreis, 2.500 Mark kassierte. Das war nicht wenig damals. Gerade die Hälfte des Stammkapitals, das die Gesellschafter in ihre GmbH einbrachten. Genau den RTV ­Vorschriften entsprechend mußte das jeweilige Gerät gebaut werden. Nach Prüfung wurde es verplombt.

 

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Ohne die „Telefunken Bauerlaubnis“ durften keine Empfänger in den Handel gebracht werden. Es gab aber zahlreiche „schwarze Schafe“, welche freilich nicht lange lebten. Die Inserate der Lizenzierten enthielten zumeist den Hinweis auf ihre „Telefunken Bauerlaubnis“. Mit den Gebühren allein war es aber nicht ge-tan, der Hersteller musste obendrein von jedem neuen Modell noch ein Exemplar bei der RTV hinterlegen. Gebühren für Telefunken, Gebühren für die RTV, und dann noch die langen Wartezeiten, bis man (vielleicht) endlich fabrizieren und verkaufen durfte. Wie sollte man denn da so schnell zu dem erhofften Geld kommen? Kein Wunder, dass zahlreiche Kleinfirmen „schwarz“ fabrizierten.

Die Lizenzgebühren waren nicht gering und teilweise recht unübersichtlich. Der Verband der Funkindustrie setzte sich für seine Mitglieder ein und konnte mit Wirkung vom 1. Dezember 1924 auch bei den Prüfungsgebühren des Reichspostministeriums Ermäßigungen erwirken. Dass Detektorempfänger nicht mehr geprüft und gestempelt zu werden brauchten, war überfällig. Deren Hersteller hatten sie zuvor schon ohne den RTV-Stempel verkauft. Anfangs wurden auf den Rechnungen der Funkhändler die Lizenzgebühren gesondert ausgewiesen, später waren sie im Gerätepreis enthalten.

 

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Wer nicht Mitglied des Verbandes der Funkindustrie war, und nicht pünktlich die Gebühren für die Telefunken Lizenz und die RTV bezahlte, durfte in Deutschland kein Empfangsgerät in den Handel bringen. Viele Hersteller von Detektorapparaten taten‘s trotzdem.

 

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Inserat aus: „Funk“, Sept. 1924. Mit Hilfe eines „Schließfachs“ wurden Empfänger ohne RTV Stempel verkauft.

 

 

 

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